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   OLG Köln, 28.03.2013 - 19 U 157/12   

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https://dejure.org/2013,25483
OLG Köln, 28.03.2013 - 19 U 157/12 (https://dejure.org/2013,25483)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.03.2013 - 19 U 157/12 (https://dejure.org/2013,25483)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. März 2013 - 19 U 157/12 (https://dejure.org/2013,25483)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 27.04.2007 - 5 W 309/07

    Voraussetzungen der Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung einer

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2013 - 19 U 157/12
    Dieser kann insbesondere durch Zeitablauf geführt werden, also dadurch, dass der Bauunternehmer/Architekt einen erheblichen Zeitraum vergehen lässt, bis er nach Stellung der Schlussrechnung die einstweilige Verfügung beantragt (OLG Hamm, Urt. v. 04.11.2003, -21 U 44/03-; OLG Frankfurt a.a.O., beide zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.12.1999, -22 U 170/99-, zitiert nach beck-online), wenn nicht gute Gründe (z.B. Zahlungsvertröstung) den Unternehmer abgehalten haben, durch Beantragung einer einstweiligen Verfügung tätig zu werden (OLG Koblenz, Beschl. v. 27.04.2007, -5 W 309/07-, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 04.11.2003 - 21 U 44/03

    Dringlichkeit der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2013 - 19 U 157/12
    Dieser kann insbesondere durch Zeitablauf geführt werden, also dadurch, dass der Bauunternehmer/Architekt einen erheblichen Zeitraum vergehen lässt, bis er nach Stellung der Schlussrechnung die einstweilige Verfügung beantragt (OLG Hamm, Urt. v. 04.11.2003, -21 U 44/03-; OLG Frankfurt a.a.O., beide zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.12.1999, -22 U 170/99-, zitiert nach beck-online), wenn nicht gute Gründe (z.B. Zahlungsvertröstung) den Unternehmer abgehalten haben, durch Beantragung einer einstweiligen Verfügung tätig zu werden (OLG Koblenz, Beschl. v. 27.04.2007, -5 W 309/07-, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 04.01.2008 - 8 U 138/07

    Bauhandwerkersicherungshypothek: Einstweilige Verfügung auf Eintragung einer

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2013 - 19 U 157/12
    Der Streitwert sowohl für das erstinstanzliche als auch für das Berufungsverfahren beträgt Euro 17.358,21 (1/3 des Hauptsachewertes, vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 04.01.2008, -8 U 138/07-, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.1999 - 22 U 170/99

    Eilbedürftigkeit für einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2013 - 19 U 157/12
    Dieser kann insbesondere durch Zeitablauf geführt werden, also dadurch, dass der Bauunternehmer/Architekt einen erheblichen Zeitraum vergehen lässt, bis er nach Stellung der Schlussrechnung die einstweilige Verfügung beantragt (OLG Hamm, Urt. v. 04.11.2003, -21 U 44/03-; OLG Frankfurt a.a.O., beide zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.12.1999, -22 U 170/99-, zitiert nach beck-online), wenn nicht gute Gründe (z.B. Zahlungsvertröstung) den Unternehmer abgehalten haben, durch Beantragung einer einstweiligen Verfügung tätig zu werden (OLG Koblenz, Beschl. v. 27.04.2007, -5 W 309/07-, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 21.11.2002 - 25 W 88/02

    Einstweilige Verfügung: Gefährdungsvermutung auf Eintragung einer

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2013 - 19 U 157/12
    Allerdings handelt es sich bei dieser Regelung nur um eine gesetzliche Vermutung des Vorliegens der Gefährdung des Anspruchs, wobei der Gegenbeweis zulässig ist (OLG Frankfurt, Beschl. v. 21.11.2002, -25 W 88/02-, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 19.06.2017 - 5 W 63/17

    Eintragung eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit des Grundbuchs im

    Hierbei handelt es sich aber nur um eine gesetzliche Vermutung des Vorliegens der Gefährdung des Anspruchs, wobei der Gegenbeweis zulässig ist (OLG Köln, Beschluss vom 17. September 2013, 19 W 27/13, Rn. 3 - juris; OLG Köln, Urt. v. 28.März 2013 19 U 157/12, Rn. 3 -, zu § 885 Abs. 1 S. 2 BGB, m.w.N.).
  • OLG Köln, 28.03.2013 - 19 U 178/12

    Auslegung eines Architektenvertrages hinsichtlich der Ermittlung der

    Mit Email vom 04.01.2011 (Anlage HWH4, Bl. 31 in der beigezogenen Akte 19 U 157/12) erklärte die Beklagte zu 1, dass die Prüfung der Abrechnung derzeit nicht durchgeführt werden könne, da die Fertigstellung des Bauvorhabens noch nicht abgeschlossen sei.

    Die Akte 19 U 157/12 des OLG Köln war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • OLG Köln, 17.09.2013 - 19 W 27/13

    Anforderungen an die Darlegung der Dringlichkeit im einstweiligen

    Hierbei handelt es sich aber nur um eine gesetzliche Vermutung des Vorliegens der Gefährdung des Anspruchs, wobei der Gegenbeweis zulässig ist (Senat, Urt. v. 28.03.2013 19 U 157/12 -, zu § 885 Abs. 1 S. 2 BGB, m.w.N.).
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